Hallen­regeln

Hier findest Du alle Dokumente, die Du vor dem Bouldern und Klettern zur Kenntnis nehmen musst bzw. solltest. Die Hallen­ordnung umfasst alle Regeln im BOULDER ISLAND.

Bist Du unter 18 Jahre alt, benötigst Du eine Einverständnis­erklärung Deiner Eltern, um alleine oder mit Deinen Freund­Innen zu bouldern.

Einverständnis­erklärung für Gruppen

PDF-Download

Einverständnis­erklärung für Kids & Teens

PDF-Download

Hallen­ordnung vom Boulder Island

PDF-Download

Herzlich Willkommen...

... im Boulder Island

 

beim Klettern/Bouldern ist ein sehr hohes Maß an Umsicht, Sicherheit und Eigenverantwortlichkeit erforderlich. Die Benutzerordnung soll helfen, dass Gefährdungen und Unfälle schon im Ansatz vermieden werden.

Zu diesem Zweck muss jede Person vor Benutzung des Boulder Island die nachfolgende Benutzerordnung lesen.

 

Nachfolgende Benutzerordnung ist verbindlich für die Benutzung des Boulder Island. 

 

Jeder Besucher/jede Besucherin, die Kletterhalle betritt, ist verpflichtet für sich und für die Personen, für welche er/sie die Verantwortung trägt und die Aufsichtspflicht (gesetzlich oder freiwillig übernommen) hat, die nachfolgende Benutzerordnung einzuhalten. 

 

Betreiber des Boulder Island ist die Boulder Island GmbH & Co. KG, Industriestraße 39, 68169 Mannheim. 

 

 

  1. ZUGANGSREGELUNG 

 

    1. Die Benutzung des Kletterbereiches des Boulder Island ist nur nach vorheriger Anmeldung am Empfang erlaubt. Die Anerkennung der Benutzerordnung in Textform ist obligatorisch. 

 

    1. Mit der Anerkennung der Benutzerordnung in Textform bestätigt der Benutzer/die Benutzerin, dass er/sie über ausreichende Kletterkenntnisse verfügt.

 

    1. Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind die Benutzung des Kletterbereiches und das Betreten der Absprungmatten absolut verboten. Gestattet ist ausschließlich die Benutzung des abgetrennten Kinderbereiches. 

 

    1. Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer in Textform beauftragten volljährigen erwachsenen Person benutzen. 

 

    1. Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden niedergeschriebenen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im Empfangsbereich des Boulder Island aus oder können auf unserer Homepage: www.boulder-island.de herunter geladen werden.

 

    1. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter und Leiterinnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter und Leiterinnen müssen volljährig sein.

 

    1. Die Boulder Island GmbH & Co. KG wird rein privatwirtschaftliche betrieben.

 

    1. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlagen sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer zusätzlichen Vertragsstrafe in Höhe von 100 € geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen –insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigen Verweis aus dem BOULDER ISLAND und Hausverbot- bleiben daneben bestehen. Die Möglichkeit einer nachweislichen Schadensreduktion bleibt vorbehalten.

 

 

  1. BENUTZUNGSZEITEN

 

    1. Die Boulderanlage darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Der Betriebsschluss wird durch ein Signal bekannt gegeben.

 

    1. Bei Gewitter- oder Blitzgefahr dürfen die Outdoor-Anlagen nicht benutzt werden. Hierfür hat jeder Nutzer eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen. Besondere Gefahren bestehen beim Bouldern im Winter in den Outdoor-Bereichen durch Schnee, Eis, Dachlawinen, Eisschlag etc. Auch die künstlichen Klettergriffe können im Winter leichter brechen als im Sommer. In den Outdoor-Bereichen wird in den Wintermonaten weder geräumt noch gestreut. Die Benutzer haben sich deshalb in einem besonderen Maße vorzusehen und eigenverantwortlich Vorsorge vor den Gefahren zu treffen.

 

 

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

    1. Bouldern und Klettern ist immer mit Sturz- und Verletzungsrisiko und sogar mit einer Gefahr des Todes verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Die Benutzung der Anlage des Boulder Island erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Benutzungsregeln bestimmt, die jeder Besucher der Sportanlage zu beachten hat.

 

    1. Das Boulder Island wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von den Benutzungsberechtigten oder Dritten, insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes oder Beschädigung von Sachen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit der zum Ersatz verpflichtende Umstand auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter des Boulder Island zurückzuführen ist.

 

    1. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Nichtbeachtung der unten aufgeführten Benutzungsregeln haften die Betreiber des Boulder Island für keinerlei Schäden.

 

    1. Die Garderobe wird seitens Boulder Island gestellt. Die Benutzung erfolgt eigenverantwortlich, ebenso mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl der mitgebrachten persönlichen Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen. 

 

    1. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Diese können sich jederzeit lockern oder brechen und den Sportler oder andere Personen gefährden oder verletzen. BOULDER ISLAND übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Der Haftungsausschluss greift nicht, sofern BOULDER ISLAND nachweislich ihre Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verletzt hat.

 

 

  1. BENUTZUNGSREGELN

 

    1. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Boulder Island ist stets und unmittelbar Folge zu leisten. Verstöße gegen die Nutzerregeln können einen Verweis aus dem Boulder Island durch das Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen kann ein generelles Hallenverbot verhängt werden. Besitzern von Abonnementen wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

 

    1. In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern bzw. klettern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden.

 

    1. Die Benutzer müssen während des Aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern bzw. Klettern, ihre unmittelbare Umgebung über und unter sich immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu vermeiden. Generell muss Rücksicht auf andere genommen und alles unterlassen werden, was zur Gefährdung anderer führen könnte.

 

    1. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften im Rahmen des § 832 BGB für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulder- und Kletteranlagen Risiken hinsichtlich derer die Eltern oder sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorgen im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht zu treffen haben. Kinder sind währen des gesamten Aufenthalts in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulder- und Kletterbereich und in den Bereichen, in denen Gegenstände oder Sportler herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden. In dem eigens gekennzeichneten Kinderbereich dürfen Kinder ausschließlich unter Aufsicht der Eltern oder einer aufsichtsberechtigten Person bouldner und spielen. Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigte sind verantwortlich für das Leib und Wohl ihrer Kinder.

 

    1. Der Aufenthalt auf den Absprungmatten ist, abgesehen von den Boulderern selbst und ihren Spottern, nicht gestattet.

 

    1. An den Einrichtungen der Kletterhalle dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen bzw. sonstige Manipulationen vorgenommen werden.

 

    1. Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Die Benutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können.

 

    1. Jeder muss sich der Verletzungsrisiken aus speziell großen Sturzhöhen bewusst sein. Daher sollte die Kletterhöhe stets so gewählt werden, dass ein Niedersprung auf die Absprungmatten noch sicher beherrscht wird.

 

    1. Die Kletterwände dürfen nicht nach oben überklettert werden. Auch dürfen die Stahlträger nicht genutzt oder gar beklettert werden. Ein Betreten der Kletterwände von oben ist nicht gestattet.

 

    1. Auf den Absprungmatten und an den Kletterwänden müssen stets Kletterschuhe oder saubere Turnschuhe getragen werden. Das Klettern/Bouldnern mit Strümpfen oder ohne Schuhe ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

 

    1. Die Bereiche hinter den Kletterwandkonstruktionen dürfen alleine von den Mitarbeitern des BOULDER ISLAND betreten werden. Das Besteigen der Hinterkonstruktion ist strengstens verboten.

 

    1. Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Rucksäcken, Flaschen) im Bereich der Absprungmatten abgelegt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Glasflaschen im gesamten Kletterbereich. 

 

    1. Es ist untersagt, auf Hallenböden und Kletterbereichen mit Spielzeug zu spielen.

 

    1. Es herrscht in der gesamten Anlage ein generelles Rauchverbot. 

 

Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern/Bouldern in der gesamten Anlage strengstens verboten! 

 

    1. Das Bouldern ohne eine Fallschutzmatte/Absprungmatte ist nicht erlaubt. 

 

    1. Für Routensetzung und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschliessung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für Inhaber von Abonnements/Jahreskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

    1. Boulder Island darf ausschließlich während der vom Betreiber vorgegebenen Öffnungszeiten genutzt werden.

 

    1. Die Kletterhalle, Umkleidekabine, Duschen und Toiletten sind sauber zu halten. Diebstahl wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Hinweis- oder Warnschildern sind Folge zu leisten.

 

 

  1. SLACKLINE-REGELN

 

    1. Die Benutzung der Slacklines erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigenen Verantwortung. BOULDER ISLAND weist darauf hin, dass die Slackline angebracht und ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen auf deren ordnungsgemäße Befestigung und hinsichtlich der Materialfestigkeit überprüft wird.

 

    1. BOULDER ISLAND übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von BOUDLER ISLAND GmbH & Co. KG, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen, hiervon sind vorsätzliches und grob fahrlässig vorwerfbares Verhalten von BOULDER ISLAND und des vorgenannten Personenkreises ausgenommen.

 

5.03 Bei jeder Benutzung muss der Benutzer selbständig dafür Sorge tragen, dass die nötigen Sicherheitsaspekte eingehalten werden.

 

 

  1. LEIHMATERIAL

 

    1. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen. 

 

    1. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher (Betreiber) berechtigt Schadenersatz zu verlangen. 

 

    1. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Material darf nur im Boulder Island benutzt werden.

 

    1. Ansonsten darf jede Person eigene Materialien zum Klettern/Bouldern benutzen, die in tadellosem Zustand sind und gesetzlich zulässig sind.

 

Der/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass die Benutzungsordnung in vollem Umfang verstanden und zur Kenntnis genommen wurde.

Stand Mai 2018

 

 

 

Zum Seitenanfang